CDU Stadtverband Billerbeck

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept sowie einen Förderantrag mit Durchführungsbeschluss

Der Billerbecker Stadtrat hat bei seiner Sitzung am 05.07, den hohen Ausbaustandard und die damit verbundenen Kosten beschlossen. Die Innenstadt wird auch weiterhin mit Natursteinen ausgebaut.

Als Union lehnen wir nach wie vor den hohen Ausbaustandard und die damit verbundenen Kosten ab. Unsere Bedenken hinsichtlich der Kostenfrage, sind nach wie vor gegeben.

In den vorausgegangenen Diskussionen haben wir immer deutlich gemacht, dass zum einen die Anlieger nicht über Gebühr belastet werden sollen und dass der Ausbaustandard und die damit verbundenen Kosten für uns nicht tragbar sind.

Für die Anlieger wurde ferner die Sondersatzung erlassen um die Mehrkosten für die Ausbauvariante Naturstein aufzufangen. Eine Entlastung bedeutet auch die Sondersatzung nicht!

Als Demokraten müssen wir dennoch den nun mehrheitlich von Rot-Grün gefassten Beschluss vom 05.07. schweren Herzens akzeptieren.

Daher galt es, die Kosten für den Naturstein im Zaun zu halten.

Dafür ist es notwendig die Förderung von ca. 2.000.000 € auch wirklich zu erhalten. Der Förderantrag benötigt eine breite Unterstützung vom Stadtrat, da sich auch andere Kommunen um die Fördermittel bewerben und eventuell den Vorzug bekommen könnten.

Daher konnten wir uns dem Antrag nicht entgegenstellen und mussten diesem zustimmen!

Im gleichen Zuge weisen wir aber darauf hin, dass auch die Ausbauvariante in Betonstein förderfähig gewesen wäre. Gefördert wird der barrierefreie Umbau der Innenstadt. Welcher Pflasterstein letztlich dafür verwendet wird, ist unerheblich.

Sollte die Bewilligungsbehörde dem Förderantrag dennoch nicht zustimmen, bedeutet das, dass der barrierefreie Umbau der Innenstadt und die Ausbauvariante gestoppt ist. Erhebliche Mehrbelastungen kommen dann auf uns zu und belasten nicht nur die Anlieger, sondern auch die Allgemeinheit. Jeden einzelnen von uns!!

Zudem muss der Billerbecker Abwasserbetrieb die Abwasserkanäle bis 2021 saniert haben. Das könnte bedeuten, dass zunächst die Straßen für Kanalarbeiten aufgerissen werden um später noch einmal für den barrierefreien Umbau aufgerissen werden müssten.

Hinsichtlich des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erwarten wir seitens der Landesregierung eine Änderung. Das Gesetz muss vereinfacht werden und die Bürger gleich welcher Straße müssen entlastet werden. Entsprechende Anfrage haben wir bei unserem Landtagsabgeordneten gestellt.